Vermögensübergabe-Check
Finde in wenigen Minuten heraus, wie viel von deinem Vermögen steuerfrei an deine Familie gehen kann – statt als Erbschaft- oder Schenkungsteuer beim Finanzamt zu landen.
Schritt 1 von 2
Was baust Du wirklich auf?
Trag Deine Eckdaten ein — Du siehst sofort, was am Ende übrig bleibt.
Zum Beispiel ein bestehendes Depot.
Bestand, Einmalanlage und Sparplan fließen zusammen in eine Berechnung.
Dein aufgebautes Vermögen am Ende der Laufzeit
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Eingezahlt: 0 €
Der direkte Vergleich
Gleiches Kapital, gleiche Rendite — der Unterschied liegt in der Struktur.
Normales Konzept
- Steuer läuft jedes Jahr mit und bremst den Zinseszins.
- Beim Vererben greift das Finanzamt erneut zu.
- Was ankommt, ist Glückssache.
Was die Familie behält 0 €
Highperformer Vermögenskonzept
- Steuer gestundet, Dein Geld arbeitet ungebremst.
- Frühstart-Strategie schöpft den Freibetrag alle 10 Jahre neu aus.
- Du behältst bis zuletzt die Kontrolle.
Was die Familie behält 0 €
Die Gegenüberstellung zeigt den Steuereffekt bei gleichem Kapital. Latente Abgeltungsteuer und Erbschaftsteuer mindern, was im Depot bei der Familie ankommt. Produktkosten weisen wir im persönlichen Angebot aus.
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Vermögensübergabe-Check: Was kommt bei Deiner Familie an?
Wir nehmen Dein Vermögen aus Schritt 1 und zeigen, wie viel im Ernstfall bei Deiner Familie landet — und wie viel der Staat kassiert.
Mit der Frühstart-Strategie des Highperformer Vermögenskonzepts bleibt mehr in der Familie. So viel mehr kommt an:
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Rechengrundlagen und Annahmen
Vereinfachte, unverbindliche Beispielrechnung, keine individuelle Beratung und keine Zusage einer bestimmten Wertentwicklung oder Steuerersparnis. Beide Varianten gehen vom selben Kapital aus (gleiche Einzahlung, gleiche Bruttorendite); der Unterschied liegt allein in der Steuerstruktur. Produktkosten sind nicht enthalten und werden im persönlichen Angebot ausgewiesen.
Normales Depot: latente Abgeltungsteuer von 26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag (§ 32d EStG) abzüglich 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds (§ 20 InvStG), getragen vom Anleger oder seinen Erben. Dazu Erbschaftsteuer auf den Nachlasswert nach Steuerklasse I, Freibeträge 500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kind), 200.000 € (Enkel), sonst 20.000 € (§ 16 ErbStG), Steuersätze nach § 19 ErbStG, Stand 2026.
Versicherungsmantel mit Frühstart-Strategie: keine laufende Besteuerung im Mantel. Die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer wird über die rechnerische Übertragung von Vertragsanteilen in Höhe des persönlichen Freibetrags heute sowie nach jeweils zehn Jahren reduziert (§§ 14, 16 ErbStG); übertragene Anteile wachsen ab der Übertragung dem Empfänger zu. Nicht übertragenes Vermögen wird im Erbfall regulär besteuert (§ 19 ErbStG), hier konservativ ohne erneuten Freibetrag gerechnet.
Wichtig: Eine bloße Bezugsberechtigung im Versicherungsvertrag verhindert keine Erbschaftsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Voraussetzung ist die tatsächliche rechtliche und wirtschaftliche Übertragung, die vor Umsetzung durch einen Steuerberater zu prüfen ist. Ob und in welchem Umfang eine steuergünstige Übertragung möglich ist, hängt von der konkreten Vertrags- und Bezugsrechtgestaltung sowie Deiner persönlichen Situation ab. Ich erbringe keine Steuerberatung. Kapitalanlagen schwanken; Verluste bis zum Totalverlust sind möglich.
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Mit der richtigen Strategie bleiben bis zu 0 € mehr in Deiner Familie statt beim Finanzamt. Im kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch zeige ich Dir, wie Du das für Deine Situation umsetzt.
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